Klarstellung zur Maskenpflicht für Schüler/innen

Information des BMBWF:

Wir dürfen Ihnen zur gestrigen Aussendung „Bekanntgaben der Bundesregierung – Wichtige Informationen für den Schulbetrieb – geltend ab morgen Montag, 15.11.2021“ eine Klarstellung zur Maskenpflicht für Schüler/innen übermitteln:

Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) tragen während der Sicherheitsphase (bis 27. November) im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske.

Bis zur einschließlich 8. Schulstufe gilt die Verpflichtung zum Tragen eines normalen MNS im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.

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